Platzanmeldung

Simmeringer Straßenfest
MARKTHANDEL

Das Straßenfest findet jeweils am
ersten Samstag im Juni und Oktober statt.

STANDPLATZORDNUNG

Der Veranstalter garantiert dem Aussteller den bezahlten Platz, er übernimmt darüber hinaus keinerlei Haftung für eine irgendwie geartete Beschaffenheit.

Die Stände auf der Fahrbahn stehen mit dem Rücken zum Gleiskörper der Straßenbahn. Schienenseitig zwischen den Baumscheiben sind die Parkplätze, soweit vorhanden, für die Standplatznehmer vorgesehen. Die Hauseinfahrten sind freizuhalten. Für pratergemäßige Vergnügungen, die näher als 4 m an die nächsten Gleise heranreichen, sind standfeste, eigene und deutlich sichtbare Abschrankungen aufzustellen. Diese sind beiderseits in einer Länge von jeweils 5 m von den Enden der pratermäßigen Vergnügungen zu platzieren.

E-Leitungsführungen von den Geschäften zu den Ständen müssen gegen mechanische Beschädigungen geschützt und mindestens 3 m über Gehsteigniveau geführt werden, damit die Sicherheit der Passanten gewährleistet ist. Die Benützung von eigenen Stromaggregaten ist grundsätzlich erlaubt. Es dürfen jedoch nur „superschallgedämpfte“ Anlagen verwendet werden. Sollte ein Aussteller einen elektrischen Anschluss benötigen, hat er dafür selbst zu sorgen. Wir empfehlen, sich direkt mit einem benachbarten Geschäft abzusprechen. Zur Straßenoberleitung ist ein Sicherheitsabstand von 2,5 m vorgeschrieben.

Der Betrieb genehmigter Flüssiggasanlagen ist gestattet. Die Auflagen der Flüssiggasverordnung müssen zwingend eingehalten werden.

Die Veranstaltung beginnt um 9.00 Uhr. Die Simmeringer Hauptstraße wird ca. ab 7.00 Uhr für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Standplatz einnehmen. Ein früheres Aufstellen ist polizeilich verboten. Die Veranstaltung endet um 18 Uhr.

Um 18.30 Uhr muss die Fahrbahn der Simmeringer Hauptstraße geräumt sein!

Das Ausbreiten auf den daneben- oder gegenüberliegenden Standplätzen bzw. vor dem Standplatz ist nicht erlaubt! Jeder Aussteller haftet persönlich für die Sauberkeit seines Standplatzes!

Für Fahrzeuge besteht im Festbereich ein generelles Parkverbot. Nur Ausstellerfahrzeuge mit gültiger Wagenkarte (hinter der Windschutzscheibe) dürfen ins Marktgebiet einfahren. Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt! Alle Zufahrtsstraßen zur Simmeringer Hauptstraße müssen für Einsatzfahrzeuge freigehalten werden!

ABFALLWIRTSCHAFTSGESETZ

Aufgrund geltender gesetzlicher Regelung sind wir als Veranstalter des Simmeringer Straßenfestes verpflichtet, Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -trennung vorzuschreiben:

Für die Verabreichung von Speisen und Getränken muss Mehrweggeschirr verwendet werden. Beim Gebrauch von Einweggeschirr (Kunststoffbecher und -teller) ist ein Pfandsystem zu installieren, dass den Rücklauf des gebrauchten Geschirrs sicherstellt.

Wir weisen darauf hin, dass Sie als Verursacher dieses Abfalls zur Sammlung und zur sortenreinen Entsorgung verpflichtet sind!

Sammeln Sie Ihren getrennten Müll in Säcken oder Kartons und stellen Sie diese an den Gehsteigrand. Der Abtransport wird seitens der MA 48 am Abend der Veranstaltung durchgeführt. Auch werden vom Verein zusätzliche Müllgefäße (für den Restmüll) aufgestellt.

Der Veranstalter und die zuständigen Magistratsdienststellen überwachen die Einhaltung dieser Auflagen.

Beim Übertreten dieser Bestimmungen droht Ihnen eine Bestrafung seitens der Behörde, ebenso müssen wir Sie von der Teilnahme an weiteren Straßenfesten ausschließen.

Den Weisungen der Kontrollorgane des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten!

Im Falle des Verstoßes gegen Anweisungen der Kontrollorgane und der Standplatzordnung behält sich der Veranstalter vor, den Aussteller von dieser und von folgenden Veranstaltungen auszuschließen.

STANDPLATZGEBÜHREN

Bitte bis spätestens eine Woche vor dem Fest überweisen. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie von uns eine Rechnung. Selbstgestempelte Erlagscheine werden nicht akzeptiert.

Pro Standplatz:      Standplatz&Marktgebühr   20 % USt.       Summe

bis 6 m Handel                             € 140,–             € 28,–         € 168,–
12 m Handel                                € 240,–             € 48,–         € 288,–
Gastro                             abhängig der Gastrokategorie, auf Anfrage

TERMIN:

Die Platzanmeldungen müssen 3 Wochen VOR der Veranstaltung bei uns eingehen, um die Bearbeitung sicherzustellen. ALLE Anmeldungen werden nach Eingangsdatum gereiht und bearbeitet. Letzter Einzahlungstermin ist spätestens 1 WOCHE vor der Veranstaltung!!

Durch seine Anmeldung anerkennt der Aussteller die Standplatzordnung, die Flüssiggasverordnung und das Abfallwirtschaftsgesetz.

Adresse

Siebenbrunnengasse 65/1
1050 Wien

Kontakt

Tel.: +43 1 547 19 87
Fax: +43 1 547 19 87
E-Mail

Bürozeiten

Mittwoch: 09:00 - 12:00
Termine nur nach Voranmeldung