Platzanmeldung

Simmeringer Straßenfest
FLOHMARKT

Das Straßenfest findet jeweils am
ersten Samstag im Juni und Oktober statt.

STANDPLATZORDNUNG FLOHMARKTGEBIET

Es dürfen nur Waren verkauft werden, die als Marktgegenstände zugelassen sind, aus Ihrem eigenen Besitz stammen und nicht zum Zwecke der Veräußerung erworben oder gesammelt worden sind.
Die Flohmarkt – Aussteller haben einen gültigen Lichtbildausweis und den Meldezettel (evtl. Kopie) mit sich zu führen!
Die Standplätze sind mit Nummern versehen und werden nach Eintreffen der Anmeldungen gereiht. Nach Bearbeitung Ihrer Anmeldung und Bezahlung der Standplatzgebühr von:

€ 33,00

(Marktgebühr und 20 % UST sind im Standpreis enthalten)

Erhält der Aussteller eine Platzzuweisung, wo der zugewiesene nummerierte Standplatz gekennzeichnet ist.
An den Fahrbahnrändern finden Sie die Nummer Ihres Standplatzes.
Die ausnützbare Größe Ihres Standplatzes beträgt 3 m in der Breite und 2 m in der Tiefe.

Der Veranstalter garantiert dem Aussteller den bezahlten Platz, er übernimmt darüber hinaus keinerlei Haftung für irgendwie geartete Beschaffenheit.

Die Stände auf der Fahrbahn stehen dem Rücken zum Gehsteig oder zum Gleiskörper der Straßenbahn. Der Sicherheitsabstand zu den Schienen beträgt 3 m. Gehsteige dürfen nicht von Flohmarktausstellern benützt werden. Die Straße selbst muss noch für ein Einsatzfahrzeug befahrbar sein. Das heißt, Sie dürfen Ihre Waren nur bis zu 2 m weit vom Gehsteigrand aufstellen. Wenn Sie Ihre Ware zu weit ausräumen, werden wir Sie zuerst abmahnen und, wenn Sie den Forderungen der Security nicht folgen, vom Platz verweisen.

Die Veranstaltung beginnt um 9.00 Uhr. Die Simmeringer Hauptstraße wird ca. ab 7.00 Uhr für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Standplatz einnehmen. Ein früheres Aufstellen ist polizeilich verboten. Die Veranstaltung endet um 18.00.
Um 18.30 Uhr muss die Fahrbahn der Simmeringer Hauptstraße geräumt sein!
Jeder Aussteller haftet persönlich für die Sauberkeit seines Standplatzes!
Für Fahrzeuge besteht im Festbereich ein generelles Parkverbot. Nur Ausstellerfahrzeuge mit gültigen Wagenkarten (hinter der Windschutzscheibe) dürfen ins Marktgebiet einfahren. Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Alle Zufahrtsstraßen zur Simmeringer Hauptstraße müssen für Einsatzfahrzeuge freigehalten werden.

Den Weisungen der Kontrollorgane des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten!

Im Falle des Verstoßes gegen Anweisungen der Kontrollorgane und der Standplatzordnung behält sich der Veranstalter vor, den Aussteller von dieser und von folgenden Veranstaltung auszuschließen.

Durch die Anmeldung anerkennt der Aussteller die Standplatzordnung.

Neuware ist auf dem Flohmarkt NICHT erlaubt! Wenn Sie Neuware verkaufen wollen, nehmen Sie bitte als Markthändler am Straßenfest teil -> Markthandel

Adresse

Siebenbrunnengasse 65/1
1050 Wien

Kontakt

Tel.: +43 1 547 19 87
Fax: +43 1 547 19 87
E-Mail

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Mittwoch: 09:00 - 12:00
Termine nur nach Voranmeldung